Ausbildung zum Betriebsanitäter

Der Einsatz von anerkannten Betriebssanitätern ist überwiegend in größeren Unternehmen sowie Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential vorgeschrieben.

Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 DGUV Vorschrift 1) mit
– mehr als 1500 anwesenden Versicherten
– mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
– mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen.

Um in einem Betrieb als Betriebssanitäter tätig werden zu können ist das Absolvieren eines 63 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassenden Betriebssanitätergrundlehrganges sowie eines 32 UE umfassenden Aufbaulehrganges gemäß berufsgenossenschaftlichen Richtlinien notwendig. Beide Lehrgänge können auch zu einem Kompaktlehrgang zusammengefasst werden; deren Inhalte richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften „DGUV Grundsatz 304-002“.

Der Grundlehrgang umfasst die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen, die zur optimalen Erfüllung der Aufgaben als Betriebssanitäter notwendig sind.

Bei Interesse an dieser Ausbildung schreiben sie uns doch einfach kurz ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Angebot bei ihnen.

Gerne bieten wir ihnen die Ausbildung auch als in-house Schulung in ihre(r)m Firma,Unternehmen an.